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Was bringt Ihre Anlage nach dem EEG 2027?
Dieselbe Anlage, zweimal gerechnet: nach heutigem
Recht und nach dem Referentenentwurf vom 18. Juli 2026. Kostenlos,
ohne Anmeldung.
⚠️ Der Entwurf ist kein geltendes Recht.
Er ist nicht beschlossen, nicht von der EU-Kommission genehmigt und trägt an entscheidenden
Stellen noch eckige Klammern. Ihr Hauptergebnis rechnet deshalb weiterhin nach
heutigem Recht – die Entwurfszahlen stehen daneben, klar als Simulation
gekennzeichnet. Wer heute eine Anlage plant, plant zu Recht nach heutigem Stand.
Was der Rechner für 2027 anders macht
- Die Vergütung zerfällt in Phasen statt eines Satzes über 20 Jahre:
36 Monate Übergangszahlung, dann höchstens vier Jahre § 50c-Bonus, dann nur noch
Markterlös.
- Ihr Inbetriebnahmejahr entscheidet mit – 2027 gibt es die
Übergangszahlung unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 unter 7 kW, ab 2030 für niemanden.
- Die 50-%-Kappung wird stundengenau gerechnet. Sie sehen, wie viele
Kilowattstunden an Sommermittagen verloren gingen – und wie viel davon ein Speicher
auffängt.
- Beide Vermarktungswege werden verglichen. Die Übergangszahlung ist ein
Anspruch, kein Zwang; der Rechner prüft, ob sofortige Direktvermarktung mehr bringt.
Was der Entwurf offenlässt – und Sie deshalb selbst setzen
Drei Größen entscheiden das Ergebnis, und keine steht
fest. Sie können sie im Ergebnis ändern und neu rechnen:
- Der Erlös nach dem Förderende. Was eine Kleinanlage in der sonstigen
Direktvermarktung erlöst, sagt der Entwurf nicht – die Begründung verspricht
ausdrücklich keinen Vertrauensschutz. Vorbelegt ist der gemessene Jahresmarktwert
Solar der letzten zwölf Monate abzüglich Vermarktungsentgelt.
- Die Leistungsschwelle der 50-%-Kappung. Sie steht im Original noch in
eckigen Klammern (unter 25 oder unter 100 kW). Für Anlagen unter 25 kWp macht die Wahl
keinen Unterschied – beide Varianten treffen sie.
- Das Inbetriebnahmejahr, weil davon abhängt, ob es die Übergangszahlung
überhaupt noch gibt.
Wie gerechnet wird, steht in der
Methodik (Abschnitt 3a). Die Fundstellen zum
Entwurf im Ratgeber zur EEG-Novelle.
iErklärung per Mouseover über dem Feldnamen
* Pflichtfeld
optional abschaltbar, mit Vorschlagswerten
Sie wollen nur nach heutigem Recht rechnen?
→ Zum normalen Eigenheim-Rechner –
es ist derselbe Rechner, dort steht der Entwurf nur nicht im Vordergrund.
Diese Berechnung ist eine allgemeine Information und keine
Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Angaben ohne Gewähr; die konkrete Wirkung hängt von Standort,
Verbrauch und Marktentwicklung ab.