Erzeugungsprofil
Standard nutzt das reale bundesweite Einspeiseprofil. Die Standortsimulation
optional prägt zusätzlich die Ausrichtung Ihrer Anlage auf (PVGIS-Form × reales Wetter).
Koordinaten bitte an Ihren Standort anpassen (Default: Ludwigsburg, 71642).
EEG-Vergütung
Bei Anteilen zählt die ganze Anlage.
Für die Schwellen unten gilt die
Gesamtgröße nach § 24 Abs. 1 EEG, nicht Ihr Anteil: Wer 120 kWp einer
750-kWp-Anlage kauft, wird nach 750 kWp beurteilt. Tragen Sie sie oben ein — sonst
rechnet der Rechner zu optimistisch.
Erst die Leistung, dann die Stunden.
§ 51 nimmt kleine Anlagen aus:
unter 400 kW (Inbetriebnahme 2023 bis 24.02.2025) und unter 500 kW (2016 bis 2022) wird
gar nichts gekürzt, vor 2016 ohnehin nicht. Darunter ist die
Stundenstaffel gegenstandslos; der Rechner prüft das automatisch. Neuanlagen ab
25.02.2025 verlieren die Vergütung dagegen in jeder negativen
Viertelstunde.
Warum die Stundenschwelle bei Jahrgang 2023–2025 sinkt
Diese Fassung staffelt nach dem Kalenderjahr, in dem der Preis negativ
ist, nicht nach dem Inbetriebnahmejahr: vier Stunden (2023), drei (2024/2025), zwei
(2026), ab 2027 nur noch eine. Eine 2023 gebaute Anlage läuft über ihre
Laufzeit also die längste Zeit auf der schärfsten Stufe. Der Rechner setzt die Schwelle je
Kalenderjahr des Auswertungszeitraums an.
Anlagen über 1 MW
Dort gibt es keine festen Sätze – hier den Zuschlagswert aus der
Ausschreibung als anzulegenden Wert eintragen (er ist zugleich die Basis der Marktprämie).
Batteriespeicher optional
Wie die Arbitrage gerechnet wird
Zwei Modelle, zwei Rechtslagen – und zwei Rechenwege.
Grünstromspeicher: lädt ausschließlich aus eigener Erzeugung.
Seinen Erlös rechnen wir selbst, kausal (nur entladen, was vorher geladen
wurde) und mit perfekter Preiskenntnis – ein oberer Grenzwert. Über die
Arbitrage-Realisierung (Standard 60 %) wird der real erzielbare
Anteil angesetzt. Je Tag höchstens Kapazität × Zyklen; eine
eingetragene Lade-/Entladeleistung begrenzt zusätzlich, meist früher. Der Füllstand
überschreitet nie die Kapazität: Zwei Zyklen am Tag sind zwei Durchgänge, nicht ein
doppelt so großer Speicher.
Graustromspeicher: lädt ausschließlich aus dem Netz und macht den
EEG-Anspruch nach § 19 Abs. 3 EEG nie geltend; er verdient mehr, rettet aber keine
negative Viertelstunde der Anlage. Sein Erlös kommt nicht aus unserer Rechnung,
sondern aus einem veröffentlichten Marktindex – ab 1 MW
einschließlich Regelleistung, darunter nur Handel. Auch er ist ein oberer Wert;
angesetzt sind davon standardmäßig 80 %. Auf ihn
wirken sechs Eingaben: Kapazität, Lade-/Entladeleistung,
Entladetiefe, der Haken Regelleistung über Pool, der Anteil des
Vermarkters und die Arbitrage-Realisierung.
Die beiden Zahlen sind deshalb nicht auf gleichen Bedingungen
entstanden.
Direktvermarktung – Kosten optional
Vorbelegt mit typischen Großanlagen-Werten – bei Bedarf anpassen.
Kosten des Direktvermarkters/Messstellenbetriebs – werden im Markt- und
PPA-Szenario vom Erlös abgezogen (die feste EEG-Vergütung hat sie nicht).
Übliche Größenordnungen
Kleinanlagen zahlen meist eine feste Grundgebühr (~30–60 €/Monat =
360–720 €/Jahr), Großanlagen eher einen Arbeitspreis von ~1–3 €/MWh.