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PV-Ertrags- & Erlös-Rechner

Schätzt aus SMARD-Daten der Bundesnetzagentur der letzten 365 Tage die Einnahmen in zwei Szenarien: EEG-Vergütung und Direktvermarktung am Spotmarkt.

iErklärung per Mouseover über dem Feldnamen * Pflichtfeld optional abschaltbar, mit Vorschlagswerten

Anlage

Erzeugungsprofil

Standard nutzt das reale bundesweite Einspeiseprofil. Die Standortsimulation optional prägt zusätzlich die Ausrichtung Ihrer Anlage auf (PVGIS-Form × reales Wetter).

Koordinaten bitte an Ihren Standort anpassen (Default: Ludwigsburg, 71642).

EEG-Vergütung

aktuelle EEG-Sätze ↗

Bei Anteilen zählt die ganze Anlage.

Für die Schwellen unten gilt die Gesamtgröße nach § 24 Abs. 1 EEG, nicht Ihr Anteil: Wer 120 kWp einer 750-kWp-Anlage kauft, wird nach 750 kWp beurteilt. Tragen Sie sie oben ein — sonst rechnet der Rechner zu optimistisch.

Erst die Leistung, dann die Stunden.

§ 51 nimmt kleine Anlagen aus: unter 400 kW (Inbetriebnahme 2023 bis 24.02.2025) und unter 500 kW (2016 bis 2022) wird gar nichts gekürzt, vor 2016 ohnehin nicht. Darunter ist die Stundenstaffel gegenstandslos; der Rechner prüft das automatisch. Neuanlagen ab 25.02.2025 verlieren die Vergütung dagegen in jeder negativen Viertelstunde.

Warum die Stundenschwelle bei Jahrgang 2023–2025 sinkt

Diese Fassung staffelt nach dem Kalenderjahr, in dem der Preis negativ ist, nicht nach dem Inbetriebnahmejahr: vier Stunden (2023), drei (2024/2025), zwei (2026), ab 2027 nur noch eine. Eine 2023 gebaute Anlage läuft über ihre Laufzeit also die längste Zeit auf der schärfsten Stufe. Der Rechner setzt die Schwelle je Kalenderjahr des Auswertungszeitraums an.

Anlagen über 1 MW

Dort gibt es keine festen Sätze – hier den Zuschlagswert aus der Ausschreibung als anzulegenden Wert eintragen (er ist zugleich die Basis der Marktprämie).

Batteriespeicher optional

Speichervariante

Kapazität und Leistung oben sind Ihr Anteil – nicht die Gesamtanlage. Der Indexsatz gilt je kW, der Erlös folgt Ihrem Anteil proportional.

Erweiterte Einstellungen
Wie die Arbitrage gerechnet wird

Zwei Modelle, zwei Rechtslagen – und zwei Rechenwege.
Grünstromspeicher: lädt ausschließlich aus eigener Erzeugung. Seinen Erlös rechnen wir selbst, kausal (nur entladen, was vorher geladen wurde) und mit perfekter Preiskenntnis – ein oberer Grenzwert. Über die Arbitrage-Realisierung (Standard 60 %) wird der real erzielbare Anteil angesetzt. Je Tag höchstens Kapazität × Zyklen; eine eingetragene Lade-/Entladeleistung begrenzt zusätzlich, meist früher. Der Füllstand überschreitet nie die Kapazität: Zwei Zyklen am Tag sind zwei Durchgänge, nicht ein doppelt so großer Speicher.
Graustromspeicher: lädt ausschließlich aus dem Netz und macht den EEG-Anspruch nach § 19 Abs. 3 EEG nie geltend; er verdient mehr, rettet aber keine negative Viertelstunde der Anlage. Sein Erlös kommt nicht aus unserer Rechnung, sondern aus einem veröffentlichten Marktindex – ab 1 MW einschließlich Regelleistung, darunter nur Handel. Auch er ist ein oberer Wert; angesetzt sind davon standardmäßig 80 %. Auf ihn wirken sechs Eingaben: Kapazität, Lade-/Entladeleistung, Entladetiefe, der Haken Regelleistung über Pool, der Anteil des Vermarkters und die Arbitrage-Realisierung.
Die beiden Zahlen sind deshalb nicht auf gleichen Bedingungen entstanden.

PPA – Festpreisvertrag optional

Fester Verkaufspreis je MWh für die gesamte Erzeugung (Power Purchase Agreement) – als drittes Szenario neben EEG und Direktvermarktung.

Was im PPA-Szenario nicht gilt

Ohne EEG-Förderung, ohne Marktprämie und ohne §51-Nullung; die Vermarktungskosten oben werden abgezogen.

Direktvermarktung – Kosten optional

Vorbelegt mit typischen Großanlagen-Werten – bei Bedarf anpassen.

Kosten des Direktvermarkters/Messstellenbetriebs – werden im Markt- und PPA-Szenario vom Erlös abgezogen (die feste EEG-Vergütung hat sie nicht).

Übliche Größenordnungen

Kleinanlagen zahlen meist eine feste Grundgebühr (~30–60 €/Monat = 360–720 €/Jahr), Großanlagen eher einen Arbeitspreis von ~1–3 €/MWh.