Negative Strompreise 2026: der laufende Zähler
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Wie viele Stunden war der Börsenstrompreis in Deutschland dieses Jahr schon negativ? Diese Zahl entscheidet seit dem Solarspitzengesetz mit darüber, wie viel eine neue PV-Anlage einbringt — denn in genau diesen Zeiten entfällt die Einspeisevergütung (§51 EEG).
443 Stunden (laufendes Jahr)
negative Day-Ahead-Preise seit dem 1. Januar 2026 — das sind 1773 Viertelstunden und 7,4 % der bisher verstrichenen Jahreszeit.
Datenstand 08.09.2026, 21:45 UTC · Auflösung 15 Minuten · Datenquelle: Bundesnetzagentur | SMARD.de (Lizenz CC BY 4.0, day-ahead & PV-Erzeugung) · Monatswerte als CSV
Monatsverlauf 2025 und 2026
Negative Stunden je Monat, dauergewichtet. Datenquelle: Bundesnetzagentur | SMARD.de (Lizenz CC BY 4.0, day-ahead & PV-Erzeugung)
Die Jahre im Vergleich
| Jahr | Negative Stunden | Anteil am Jahr | |
|---|---|---|---|
| 2024 | 457 h | 5,2 % | |
| 2025 | 575 h | 6,6 % | |
| 2026 | 443 h | 5,1 % | läuft noch |
Der Anteil bezieht sich auf ein volles Kalenderjahr (8.760 h); im laufenden Jahr ist er deshalb noch nicht mit den abgeschlossenen Jahren vergleichbar.
Was das für eine neue Anlage bedeutet
Gerechnet für eine Referenzanlage von 8 kWp mit 4.500 kWh Jahresverbrauch, Südausrichtung, ohne Speicher — mit derselben Stundensimulation wie im Eigenheim-Rechner.
Volles Betriebsjahr (letzte 12 Monate)
Preismuster: September 2025 bis August 2026 mit 537 Negativstunden.
Unter dem Strich bleibt ein Renditeeffekt von etwa −0,4 bis −0,6 Prozentpunkten.
Warum entgangene und nachgeholte Vergütung nicht verrechnet werden dürfen
Die entgangene Vergütung fällt in jedem Betriebsjahr an. In den Verlängerungsjahren nach §51a werden nominal rund 1770 € nachgeholt — aber erst nach dem 20-jährigen Förderzeitraum. Abgezinst ist dieser Betrag heute deutlich weniger wert, weshalb beide Zahlen nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen.
Wen es nicht trifft: eine Bestandsanlage von 2024
Beispiel: 80 kWp Dachanlage, Inbetriebnahme März 2024, Überschusseinspeisung. Diese Anlage verliert durch negative Preise keinen Cent – dauerhaft, die vollen 20 Jahre.
Der Grund ist die Leistungsschwelle: Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 01.01.2023 bis 24.02.2025 gilt § 51 in der Fassung vom 24.02.2025, und dort heißt es, Absatz 1 sei „nicht anzuwenden auf Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 400 Kilowatt". 80 kW liegt darunter. Ein Teil der Einspeisung fällt zwar auch bei dieser Anlage in Negativstunden – vergütet wird er trotzdem vollständig.
Warum das für fast jede Dachanlage vor 2025 gilt
Bis zum 24.02.2025 konnte § 51 eine Dachanlage in der festen Einspeisevergütung praktisch nie treffen. Die Pflicht zur Direktvermarktung beginnt bei 100 kW, die § 51-Schwelle lag bei 400 bzw. 500 kW – jede Anlage, die groß genug für § 51 war, war damit zwangsläufig schon in der Direktvermarktung. Erst das Solarspitzengesetz hat die Schwelle unter die Direktvermarktungsgrenze gezogen und trifft seit dem 25.02.2025 damit erstmals auch kleine Neuanlagen.
Ein Vorbehalt bleibt: Maßgeblich ist die Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 1 EEG. Stehen auf demselben Grundstück weitere Anlagen, die innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten in Betrieb gingen, zählen sie zusammen.
Auch ein freiwilliger Wechsel in die Direktvermarktung ändert daran nichts – die Ausnahme hängt an der Leistung, nicht an der Vermarktungsform. Dort trifft die Anlage allerdings die Marktseite: In Negativstunden wird abgeregelt, und für nicht eingespeiste Kilowattstunden gibt es auch keine Marktprämie.
→ Die vollständige Staffel nach Inbetriebnahmedatum und Leistung
Wie diese Zahl entsteht
Gezählt werden alle Viertelstunden, in denen der Day-Ahead-Preis in der Gebotszone Deutschland/Luxemburg unter null lag, gewichtet mit ihrer tatsächlichen Dauer. Quelle: SMARD (Bundesnetzagentur, CC BY 4.0) · Monatswerte als CSV · Methodik.
Datenrand und Abgrenzung zum Rechner
Die Day-Ahead-Auktion schließt am Vortag, die Reihe reicht deshalb bis zum aktuellen Rand; Werte für den Folgetag werden hier bewusst noch nicht mitgezählt.
Abgrenzung zum Rechner: Diese Seite zählt nach Kalenderjahren bis zum Datenrand. Der Eigenheim-Rechner nutzt für die §51-Nullung dagegen die letzten zwölf vollen Kalendermonate, weil er zusätzlich das Solar-Erzeugungsprofil braucht, das später veröffentlicht wird. Beide Sichten sind korrekt und beantworten verschiedene Fragen — die Werte können daher voneinander abweichen.
Weiterverwendung ausdrücklich erwünscht: Diese Auswertung darf mit Quellenangabe („Bundesnetzagentur | SMARD.de, Auswertung rentabilitaet-pv.de") zitiert werden — auch von Presse und Blogs.
Was heißt das für Ihr Dach?
Der Eigenheim-Rechner rechnet die Negativstunden stundengenau in Ihre Rendite ein — kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Weitergabe von Kontaktdaten.
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Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Marktdaten ohne Gewähr.